AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

B&S Grünraum OG
Kirchengasse 20
2261 Angern an der March
für Erdbau, Baggerarbeiten, Gartenpflege, Handel mit Bewässerungssystemen, Pflanzen, Bäumen, Rollrasen, Pflastersteinen, Erde, Kies, Winterdienst und Baumfällungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen und Lieferungen der B&S Grünraum OG (nachfolgend „Auftragnehmer“).
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung.
1.3. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur insoweit, als sie nicht zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Angebote sind freibleibend.
2.2. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande.
2.3. Der Auftraggeber ist zwei Wochen an seinen Auftrag gebunden.
2.4. Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
3. Anzahlung und Zahlungsbedingungen
3.1. Vor Leistungsbeginn ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 100 % der Materialkosten zuzüglich eines angemessenen Anteils der Arbeitskosten zu verlangen.
3.2. Die Arbeiten beginnen erst nach vollständigem Einlangen der Anzahlung.
3.3. Restzahlungen können in schriftlich vereinbarten Tranchen fällig gestellt werden:
bei Arbeitsbeginn
bei Baufortschritt
Restzahlung sofort bei Fertigstellung
3.4. Zahlungen sind ausschließlich in bar oder per Echtzeitüberweisung unmittelbar bei Fälligkeit vor Ort zu leisten.
3.5. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu verrechnen.
4. Stornierung
4.1. Bei Rücktritt ohne wichtigen Grund:
30 % der Auftragssumme bei Storno >14 Tage vor Beginn
50 % bei Storno <14 Tage
100 % der bestellten Materialien
4.2. Bereits erbrachte Leistungen sind voll zu bezahlen.
4.3. Verbrauchern bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
5. Ausführung und Mitwirkungspflichten
5.1. Der Auftraggeber hat für Zufahrt, Strom, Wasser und rechtliche Voraussetzungen zu sorgen.
5.2. Termine sind unverbindliche Richtwerte.
5.3. Witterungseinflüsse verlängern Fristen angemessen.
6. Bagger- und Erdarbeiten
6.1. Erd- und Baggerarbeiten führen naturgemäß zu Bodenveränderungen, Verdichtungen, Spurrinnen und Beeinträchtigungen angrenzender Flächen.
6.2. Für unvermeidbare Schäden an bestehenden Rasenflächen, Grünanlagen, Pflasterflächen oder sonstigen Bestandteilen infolge ordnungsgemäß durchgeführter Bagger- oder Erdarbeiten wird keine Haftung übernommen.
6.3. Setzungen des Bodens nach Erdarbeiten sind natürliche Folgen der Bodenbewegung und stellen keinen Mangel dar.
6.4. Für Beschädigungen an unterirdischen Leitungen, Kabeln oder Rohren wird nicht gehaftet, sofern diese nicht vollständig und korrekt vom Auftraggeber bekanntgegeben wurden oder nicht ersichtlich waren.
6.5. Eine Wiederherstellung angrenzender Flächen erfolgt nur bei gesonderter Beauftragung.
7. Abnahme
7.1. Die Rechnung gilt als Fertigstellungsanzeige.
7.2. Erfolgt binnen 8 Tagen keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
7.3. Pflanzen und Rollrasen gelten mit dem Tag der Verlegung als übernommen.
8. Naturprodukte (Rollrasen, Pflanzen, Bäume, Erde, Saatgut)
8.1. Naturprodukte unterliegen biologischen und witterungsbedingten Einflüssen.
8.2. Mit Übergabe geht das volle Pflege- und Erhaltungsrisiko auf den Auftraggeber über.
8.3. Keine Haftung besteht insbesondere für Schäden infolge von:
Unter- oder Überbewässerung
Staunässe
Hitzeperioden
Temperaturen über 28 °C
Trockenheit
Frost
Schädlingsbefall
ungeeignetem Boden
8.4. Rollrasen kann bereits innerhalb von 24 Stunden bei falscher oder unzureichender Bewässerung oder bei Hitzeperioden dauerhaft geschädigt werden.
8.5. Eine Anwuchsgarantie besteht nur bei gesonderter schriftlicher Pflegevereinbarung.
8.6. Die Pflegehinweise auf der Website des Auftragnehmers gelten als Vertragsbestandteil.
9. Gewährleistung
Gegenüber Unternehmern:
Gewährleistungsfrist: 12 Monate
Beschränkt auf Verbesserung
Beweislastumkehr ausgeschlossen
Folgeschäden ausgeschlossen
Reine Warenlieferungen: Gewährleistung ausgeschlossen
Gegenüber Verbrauchern:
Es gelten die gesetzlichen Fristen unter Berücksichtigung von Punkt 8.
10. Haftung
10.1. Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (außer Personenschäden).
10.2. Haftungshöchstgrenze: Auftragssumme.
10.3. Kein Ersatz für:
entgangenen Gewinn
mittelbare Schäden
Folgeschäden
11. Winterdienst
Keine Garantie für vollständige Eis- und Schneefreiheit.
Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit.
12. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
13. Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand für Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers.14. Dokumentation und Beweissicherung


14.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor, während und nach Durchführung der Arbeiten Fotodokumentationen anzufertigen.

14.2. Diese Dokumentation dient der Beweissicherung hinsichtlich Zustand des Bodens, der Vegetation sowie der ordnungsgemäßen Ausführung.

14.3. Die Fotos gelten als Beweismittel im Streitfall. Diese Bilder dürfen auch als Werbung ausschließlich für die B&S Grünraum OG benützt werden, für Vorher-Nacher Bilder.
15. Verlegung bei Hitzeperioden
15.1. Erfolgt die Verlegung von Rollrasen oder Pflanzarbeiten bei Temperaturen über 28 °C, erfolgt dies auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.
15.2. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei Hitzeperioden ein erheblich erhöhtes Risiko für Trockenschäden besteht.
15.3. Für hitzebedingte Schäden wird keine Haftung übernommen.
16. Neben- und Folgeschäden bei Erd- und Baggerarbeiten
16.1. Erd- und Baggerarbeiten können unvermeidbar zu Beschädigungen angrenzender Flächen, Verdichtungen oder Spurrinnen führen.
16.2. Solche Begleiterscheinungen stellen keinen Mangel dar.
16.3. Eine Wiederherstellung erfolgt nur bei gesonderter Beauftragung.